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Allgemeine Geschäfts-, Zahlungs- und Lieferbedingungen der METAN Solutions GmbH & C0. KG – Stand März 2022

1. Geltungsbereich

Die nachfolgend geregelten Allgemeinen Ge-schäfts-, Zahlungs- und Lieferbedingungen (AGB) gelten in ihrer je-weils aktuellen Fassung für alle zwischen dem Kunden und uns geschlossenen Verträge sowie für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit un-seren Kunden betreffend unsere Lieferungen und Leistungen und zwar auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Ab-weichende Bedingungen des Kunden werden von uns nicht anerkannt, und zwar auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Ein-gang ausdrücklich widersprechen, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

2. Vertragsabschluss

(1) Unsere Angebote gelten ausschließlich für Industrie, Handel, Gewerbe und vergleichbaren Institutionen (Unternehmer im Sinne von § 14 BGB). Mit Ihrer Bestellung bestätigen Sie uns die Verwendung der Ware zu geschäftlichen Zwecken. Sie gelten nicht für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.

(2) Mündliche Angebote und mündliche Aufträge sowie etwaige mündliche Zusagen von Vertretern oder Verkäufern bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung (Auftragsbestätigung). Ihre Bestellung wird erst durch unsere Auftragsbestätigung verbindlich. Unsere Angebote sind stets unverbindlich und freibleibend.

(3) Wir sind nicht verpflichtet, den Bestellungen beigefügte Formulare auszufüllen, zu beachten oder als Lieferscheine zu verwenden. Unser Kun-de erhält eine Auftragsbestätigung. Der Leistungsumfang richtet sich nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung.

(4) Wir behalten uns konstruktive Änderungen unserer Produkte aufgrund technischer und qualitativer Verbesserungen in Form und Farbe sowie Irrtümer durch etwaige Druckfehler vor. Alle Maß-angaben über unsere Produkte sind als annähernde Durchschnittswerte zu betrachten. Branchenübliche Abweichungen (Fabrikationstoleranzen) sind zulässig. Muster gelten als unverbindliche Ansichtsmuster, deren Beschaffenheiten nicht als garantiert gelten.

(5) Offensichtliche Irrtümer und Fehler unsererseits in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen dürfen von uns korrigiert werden. Rechtsansprüche auf Grund von irrtümlich er-folgten Angaben, die in offensichtlichem Widerspruch zu unseren sonstigen Verkaufsunterlagen stehen, müssen wir ablehnen.

(6) Enthält unsere Auftragsbestätigung Abweichungen vom Auftrag des Kunden, so gelten die Abweichungen durch den Kunden als genehmigt, wenn nicht innerhalb von 3 (drei) Tagen nach dem Ausstelldatum unserer Auftragsbestätigung ein Widerspruch eingegangen ist. Gleiches gilt für die in der Auftragsbestätigung enthaltene Liefer- und Rechnungsanschrift sowie für die Anlieferungszeiten.

(7) Unvorhergesehene Fabrikationshindernisse, besondere Ereignisse, höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Waren- und Rohstoffmangel berechtigen uns zur Hinausschiebung oder zur Aufhebung übernommener Lieferverpflichtungen.

(8) Da gleichlautende Mehrfachbestellungen branchenüblich sind, obliegt es unseren Kunden, versehentliche Doppelbestellungen zu vermeiden.

(9) Bei Anzeichen einer Vermögensverschlechterung ihrerseits im Sinne des § 321 BGB sind wir dazu berechtigt, die Lieferung bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises zurückzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten.

3. Preise

(1) Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich immer zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern nicht anders beschrieben, verstehen sich die angegebenen Preise jeweils für ein Stück.

(2) Die Preise sind freibleibend und gelten ab Werk, ausschließlich Porto, Verpackung und sonstiger Versandspesen.

(3) Die Preise für Schränke, zum Beispiel mit Unter-bauten oder Untergestellen, die einen Zusammen-bau erfordern, verstehen sich nicht montiert.

(4) Es gelten jeweils die Preise der aktuellen Preisliste. Alle früheren Preise sind ungültig.

4. Zahlungsmodalitäten

(1) Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 (dreißig) Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

(2) Der Verzug tritt bei Fälligkeit sowie mit dem Ende der Zahlungsfrist ein. Die Zahlungsfrist beginnt mit unserem Rechnungsdatum. Bei Zielüberschreitung berechnen wir bankübliche Zinsen, unbeschadet etwaiger sonstiger Ansprüche.

5. Lieferung

(1) Es gelten die jeweils gültigen Lieferbedingungen,- Logistik Leistungen. www. einstellen.

(2) Ist die zu liefernde Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder Abnahme aus Gründen die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf unseren Kunden über. Von diesem Tage an trägt unser Kunde außer-dem die entstehenden Lagerkosten und sonstige Spesen, welche nach Aufwand von uns ermittelt und berechnet werden.

(3) Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an unsere Kunden über. Der Lieferort richtet sich dabei nach dem vertraglich Vereinbarten und ist bei Selbstabholung unser Lieferwerk oder Auslieferungslager und bei Versendung die von unserem Kunden angegebene Lieferanschrift. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Lkw-Anfahrt und -Entladung zu gewährleisten.

(4) Sollten wir nicht in der Lage sein, aufgrund höherer Gewalt, Streik, Aussperrung oder sonstiger von uns nicht zu vertretender Umstände termin-gerecht zu liefern, wird die Lieferfrist für die Dauer dieses Ereignisses verlängert. Dies gilt insbesondere auch für die nicht rechtzeitige oder einwandfreie Belieferung durch unsere eigenen Lieferanten.

6. Verzug

(1) Geraten wir in Lieferverzug, kann uns der Kunde eine angemessene Nachfrist setzen und nach deren fruchtlosen Ablauf vom Vertrag ganz oder nur teilweise zurücktreten.

(2) Eventuelle Schadensersatzansprüche wegen verzögerter Lieferung oder wegen Nichterfüllung sind im Falle leichter Fahrlässigkeit von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Die erweiterte Haftung aus § 287 BGB wird ausgeschlossen. Wir geraten nicht in Verzug, solange unser Kunde mit der Erfüllung von Verpflichtungen uns gegenüber, gegebenenfalls auch aus anderen Verträgen, in Verzug ist. Dies gilt insbesondere für die Bereitstellung von Unterlagen bzw. Material und das Vorbereiten des Lieferortes oder der Verwendungsstelle zur Lieferung.

(3) Kommt unser Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungs- pflichten, so können wir die Kosten der An- und Rücklieferung sowie den damit verbundenen Verwaltungsaufwand geltend machen.

7. Mängelrügen

(1) Bitte überprüfen Sie die gelieferte Ware beim Empfang genau auf ihre Unversehrtheit. Vermerken Sie eventuelle Schäden auf dem Liefer-schein und lassen Sie den Schaden vom Fahrer quittieren. Wir übernehmen darüber hinaus nachträglich keine Schadensansprüche.

(2) Offensichtliche Mängel, sowie das Fehlen vertraglich vereinbarter Eigenschaften, sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Ausschlussfrist von 1 (einer) Woche nach Erhalt der

Ware schriftlich zu rügen. Nach Ablauf der Ausschlussfrist können Ansprüche wegen Mängeln, die bei sorgfältiger Untersuchung der Ware erkennbar waren, nicht mehr geltend gemacht wer-den.

8. Gewährleistung

(1) Alle Angaben in unserem Katalog, in unserer Internetseite, Werbung und in Produktinformationen über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten, er-folgen nach bestem Wissen. Sie stellen jedoch nur Erfahrungswerte dar, die nicht als zugesichert gelten und für die wir nach § 434 Abs. I Satz 3 BGB keine Haftung übernehmen.

(2) Bei berechtigten Mängelrügen verpflichten wir uns, nach unserer Wahl entweder zur Lieferung von fehlerfreien Waren oder zur kostenlosen Nachbesserung. Zu derartigen Maßnahmen sind wir jedoch dann nicht verpflichtet, wenn Sie selbst bereits Eingriffe in das Produkt vorgenommen haben, die die Wiederherstellung einer mangelfreien Sache er-schweren oder ausschließen.

(3) Kommen wir unserer Verpflichtung zur Beseitigung des Sachmangels nicht nach, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Minderung des Kaufpreises verlangen, nachdem er uns eine an-gemessene Nachfrist gesetzt hat. Mehrere Nach-besserungsversuche sind grundsätzlich möglich, sofern der Kunde nicht geltend macht, dass ihm dies unzumutbar ist, oder aber wenn die Nachbesserung unmöglich ist.

(4) Darüberhinausgehende Ansprüche erkennen wir nicht an, insbesondere leisten wir keinen Ersatz für Ein- und Ausbau von Ersatzteilen, für Betriebsstörungen und dergleichen mehr.

(5) Alle Gewährleistungsansprüche, die nicht ausdrücklich zugestanden wurden, sowie Ansprüche auf Schadensersatz jeglicher Art ohne Rücksicht auf den Rechtsgrund, insbesondere auch Ansprüche auf Ersatz von Schaden, der nicht unmittelbar am Liefergegenstand auftritt, sind ausgeschlossen.

(6) Gibt unser Kunde uns keine Gelegenheit, uns von dem Mangel zu überzeugen, stellt er auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen alle Mängelansprüche.

(7) Für alle unsere Produkte leisten wir für die Fehlerfreiheit von Material und Verarbeitung für die nach-stehende Dauer Gewähr. Die Gewährleistungsansprüche von Nichtverbrauchern gegen uns verjähren 2 (zwei) Jahre nach Ablieferung der Ware.

(8) Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die durch natürliche Abnutzung, falsche Bedienung, unsorgfältige Behandlung, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder natürlichen Ver-schleiß entstehen oder entstanden sind.

(9) Nimmt ein Kunde uns unberechtigt auf Gewährleistung in Anspruch, so hat er uns alle in diesem Zusammenhang mit der Überprüfung der Ware entstehenden Kosten zu ersetzen, sofern er unsere Inanspruchnahme zu vertreten hat.

9. Haftung

(1) Wir haften unabhängig von den vorstehenden und nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden.

Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben. In dem Umfang, in dem wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegebene haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

(2) Wir haften auch für Schäden, die wir durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursachen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

(3) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, dies gilt insbesondere auch für deliktische oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(4) Schadenersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren 1 Jahr ab Übergabe/ab Lieferung der Ware. Wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit verschuldet haben, oder wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahr-lässig gehandelt haben, oder wenn unsere einfachen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich gehandelt haben, gelten für die Schadensersatzansprüche des Kunden die gesetzlichen Verjährungsfristen.

10. Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur Erfüllung aller Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die uns gegen den Kunden jetzt oder zukünftig zustehen, vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Im Fall des vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, z. B. Zahlungsverzug, haben wir nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware nach der Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten ist der Verwertungserlös mit den uns vom Kunden geschuldeten Beträgen zu verrechnen.

(2) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr zu veräußern und/oder zu verwerten, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (ein-schließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungs-halber in vollem Umfang an uns ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Der Widerruf dieser Einzugsermächtigung ist zulässig, wenn sich der Kunde in Zahlungsverzug befindet. Zur Abtretung dieser Forderung ist der Kunde auch nicht zum Zwecke des Forderungseinzuges im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Faktors begründet, die Gegenleistung in Höhe der Forderung solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen von uns gegen den Kunden bestehen.

(3) Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird in jedem Falle für uns vorgenommen. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive USt.) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung.

(4) Für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache gilt das gleiche wie für die Vorbehaltsware. Im Falle der untrennbaren Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive USt.) zu den anderen vermischten Sachen im Zeitpunkt der Vermischung.

Ist die Sache des Kunden infolge der Vermischung als Hauptsache anzusehen, sind der Kunde und wir uns einig, dass der Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum an dieser Sache über-trägt; die Übertragung nehmen wir hiermit an. Das so entstandene Allein- oder Miteigentum an einer Sache verwahrt der Kunde für uns.

(5) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentums-rechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.

(6) Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisier-bare Wert dieser Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 Prozent übersteigt, wobei uns die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt.

11. Geheimhaltung, Datenschutz

(1) Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnissen zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Durchführung des Vertrages zu verwenden.

(2) Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für Betriebsgeheimnisse, die zur Zeit ihrer Übermittlung durch den Kunden bereits offenkundig oder allgemein bekannt waren.

(3) Die vom Kunden übermittelten personenbezogenen Daten erheben, verarbeiten, nutzen und speichern wir entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen zum Zwecke der Durchführung des Vertrages sowie zur Wahrung berechtigter Interessen.

In unserer Datenschutzerklärung, welche unter: https://metan.de/datenschutz/ jederzeit abgerufen oder auf Verlangen übermittelt werden kann, sind weitere Informationen über Art und Nutzung der erhobenen personenbezogenen Daten einschließlich der Rechte des Kunden zu finden.

12. Schlussbestimmungen

(1) Alle Vereinbarungen, gleich ob sie bei oder nach Vertragsschluss getroffen werden, bedürfen der Schriftform. Mündliche Erklärungen unseres Per-sonals sind nur dann verbindlich, wenn Sie schrift-lich von uns bestätigt werden.

(2) Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesre-publik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Die Vertragssprache ist Deutsch.

(3) Erfüllungsort für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche ist unser Firmensitz.

(4) Gerichtsstand für alle sich zwischen uns und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten im Zusammen-hang mit den zwischen uns und ihm geschlosse-nen Verträgen ist unser Firmensitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohn- und/oder Firmensitz zu verklagen.

METAN Solutions GmbH & Co. KG

Hermannsdorfer Weg 6/7

09468 Tannenberg/Sa.

Stand: März 2022 1. Geltungsbereich Die nachfolgend geregelten Allgemeinen Ge-schäfts-, Zahlungs- und Lieferbedingungen (AGB) gelten in ihrer je-weils aktuellen Fassung für alle zwischen dem Kunden und uns geschlossenen Verträge sowie für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit un-seren Kunden betreffend unsere Lieferungen und Leistungen und zwar auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Ab-weichende Bedingungen des Kunden werden von uns nicht anerkannt, und zwar auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Ein-gang ausdrücklich widersprechen, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. 2. Vertragsabschluss (1) Unsere Angebote gelten ausschließlich für In-dustrie, Handel, Gewerbe und vergleichbaren In-stitutionen (Unternehmer im Sinne von § 14 BGB). Mit Ihrer Bestellung bestätigen Sie uns die Verwendung der Ware zu geschäftlichen Zwecken. Sie gelten nicht für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. (2) Mündliche Angebote und mündliche Aufträge sowie etwaige mündliche Zusagen von Vertretern oder Verkäufern bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung (Auftragsbestä-tigung). Ihre Bestellung wird erst durch unsere Auftragsbestätigung verbindlich. Unsere Ange-bote sind stets unverbindlich und freibleibend. (3) Wir sind nicht verpflichtet, den Bestellungen beigefügte Formulare auszufüllen, zu beachten oder als Lieferscheine zu verwenden. Unser Kun-de erhält eine Auftragsbestätigung. Der Leis-tungsumfang richtet sich nach unserer schriftli-chen Auftragsbestätigung. (4) Wir behalten uns konstruktive Änderungen unse-rer Produkte aufgrund technischer und qualitati-ver Verbesserungen in Form und Farbe sowie Irr-tümer durch etwaige Druckfehler vor. Alle Maß-angaben über unsere Produkte sind als annä-hernde Durchschnittswerte zu betrachten. Bran-chenübliche Abweichungen (Fabrikationstole-ranzen) sind zulässig. Muster gelten als unver-bindliche Ansichtsmuster, deren Beschaffenhei-ten nicht als garantiert gelten. (5) Offensichtliche Irrtümer und Fehler unsererseits in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen dürfen von uns korrigiert werden. Rechtsansprüche auf Grund von irrtümlich er-folgten Angaben, die in offensichtlichem Wider-spruch zu unseren sonstigen Verkaufsunterlagen stehen, müssen wir ablehnen. (6) Enthält unsere Auftragsbestätigung Abweichungen vom Auftrag des Kunden, so gelten die Abwei-chungen durch den Kunden als genehmigt, wenn nicht innerhalb von 3 (drei) Tagen nach dem Aus-stelldatum unserer Auftragsbestätigung ein Wider-spruch eingegangen ist. Gleiches gilt für die in der Auftragsbestätigung enthaltene Liefer- und Rech-nungsanschrift sowie für die Anlieferungszeiten. (7) Unvorhergesehene Fabrikationshindernisse, be-sondere Ereignisse, höhere Gewalt, Betriebsstö-rungen, Streiks, Aussperrungen, Waren- und Roh-stoffmangel berechtigen uns zur Hinausschiebung oder zur Aufhebung übernommener Lieferverpflich-tungen. (8) Da gleichlautende Mehrfachbestellungen bran-chenüblich sind, obliegt es unseren Kunden, verse-hentliche Doppelbestellungen zu vermeiden. (9) Bei Anzeichen einer Vermögensverschlechterung ihrerseits im Sinne des § 321 BGB sind wir dazu berechtigt, die Lieferung bis zur vollständigen Zah-lung des Kaufpreises zurückzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten. 3. Preise (1) Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich immer zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern nicht anders beschrieben, verstehen sich die angegebenen Preise jeweils für ein Stück. (2) Die Preise sind freibleibend und gelten ab Werk, ausschließlich Porto, Verpackung und sonstiger Versandspesen. (3) Die Preise für Schränke, zum Beispiel mit Unter-bauten oder Untergestellen, die einen Zusammen-bau erfordern, verstehen sich nicht montiert. (4) Es gelten jeweils die Preise der aktuellen Preislis-te. Alle früheren Preise sind ungültig. 4. Zahlungsmodalitäten (1) Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 (dreißig) Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. (2) Der Verzug tritt bei Fälligkeit sowie mit dem Ende der Zahlungsfrist ein. Die Zahlungsfrist beginnt mit unserem Rechnungsdatum. Bei Zielüberschreitung berechnen wir bankübliche Zinsen, unbeschadet etwaiger sonstiger Ansprüche. 5. Lieferung (1) Es gelten die jeweils gültigen Lieferbedingungen,- Logistik Leistungen. www. einstellen. (2) Ist die zu liefernde Ware versandbereit und ver-zögert sich die Versendung oder Abnahme aus Gründen die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf unseren Kunden über. Von diesem Tage an trägt unser Kunde außer-dem die entstehenden Lagerkosten und sonstige Spesen, welche nach Aufwand von uns ermittelt und berechnet werden. (3) Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an unsere Kunden über. Der Lieferort richtet sich dabei nach dem vertraglich Vereinbarten und ist bei Selbstabholung unser Lieferwerk oder Aus-lieferungslager und bei Versendung die von un-serem Kunden angegebene Lieferanschrift. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Lkw-Anfahrt und -Entladung zu gewährleisten. (4) Sollten wir nicht in der Lage sein, aufgrund höhe-rer Gewalt, Streik, Aussperrung oder sonstiger von uns nicht zu vertretender Umstände termin-gerecht zu liefern, wird die Lieferfrist für die Dauer dieses Ereignisses verlängert. Dies gilt insbesondere auch für die nicht rechtzeitige oder einwandfreie Belieferung durch unsere eigenen Lieferanten. 6. Verzug (1) Geraten wir in Lieferverzug, kann uns der Kunde eine angemessene Nachfrist setzen und nach de-ren fruchtlosen Ablauf vom Vertrag ganz oder nur teilweise zurücktreten. (2) Eventuelle Schadensersatzansprüche wegen verzögerter Lieferung oder wegen Nichterfüllung sind im Falle leichter Fahrlässigkeit von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Die erweiterte Haftung aus § 287 BGB wird ausge-schlossen. Wir geraten nicht in Verzug, solange unser Kunde mit der Erfüllung von Verpflichtun-gen uns gegenüber, gegebenenfalls auch aus anderen Verträgen, in Verzug ist. Dies gilt insbe-sondere für die Bereitstellung von Unterlagen bzw. Material und das Vorbereiten des Lieferor-tes oder der Verwendungsstelle zur Lieferung. (3) Kommt unser Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungs- pflichten, so können wir die Kosten der An- und Rücklieferung sowie den damit verbundenen Verwaltungsauf-wand geltend machen. 7. Mängelrügen (1) Bitte überprüfen Sie die gelieferte Ware beim Empfang genau auf ihre Unversehrtheit. Vermer-ken Sie eventuelle Schäden auf dem Liefer-schein und lassen Sie den Schaden vom Fahrer quittieren. Wir übernehmen darüber hinaus nach-träglich keine Schadensansprüche. (2) Offensichtliche Mängel, sowie das Fehlen ver-traglich vereinbarter Eigenschaften, sind unver-züglich, spätestens aber innerhalb einer Aus-schlussfrist von 1 (einer) Woche nach Erhalt der Ware schriftlich zu rügen. Nach Ablauf der Aus-schlussfrist können Ansprüche wegen Mängeln, die bei sorgfältiger Untersuchung der Ware er-kennbar waren, nicht mehr geltend gemacht wer-den. 8. Gewährleistung (1) Alle Angaben in unserem Katalog, in unserer Inter-netseite, Werbung und in Produktinformationen über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten, er-folgen nach bestem Wissen. Sie stellen jedoch nur Erfahrungswerte dar, die nicht als zugesichert gel-ten und für die wir nach § 434 Abs. I Satz 3 BGB keine Haftung übernehmen. (2) Bei berechtigten Mängelrügen verpflichten wir uns, nach unserer Wahl entweder zur Lieferung von feh-lerfreien Waren oder zur kostenlosen Nachbesse-rung. Zu derartigen Maßnahmen sind wir jedoch dann nicht verpflichtet, wenn Sie selbst bereits Eingriffe in das Produkt vorgenommen haben, die die Wiederherstellung einer mangelfreien Sache er-schweren oder ausschließen. (3) Kommen wir unserer Verpflichtung zur Beseitigung des Sachmangels nicht nach, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Minderung des Kaufpreises verlangen, nachdem er uns eine an-gemessene Nachfrist gesetzt hat. Mehrere Nach-besserungsversuche sind grundsätzlich möglich, sofern der Kunde nicht geltend macht, dass ihm dies unzumutbar ist, oder aber wenn die Nachbes-serung unmöglich ist. (4) Darüberhinausgehende Ansprüche erkennen wir nicht an, insbesondere leisten wir keinen Ersatz für Ein- und Ausbau von Ersatzteilen, für Betriebsstö-rungen und dergleichen mehr. (5) Alle Gewährleistungsansprüche, die nicht aus-drücklich zugestanden wurden, sowie Ansprüche auf Schadensersatz jeglicher Art ohne Rücksicht auf den Rechtsgrund, insbesondere auch Ansprü-che auf Ersatz von Schaden, der nicht unmittelbar am Liefergegenstand auftritt, sind ausgeschlos-sen. (6) Gibt unser Kunde uns keine Gelegenheit, uns von dem Mangel zu überzeugen, stellt er auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben nicht unver-züglich zur Verfügung, entfallen alle Mängelan-sprüche. (7) Für alle unsere Produkte leisten wir für die Fehler-freiheit von Material und Verarbeitung für die nach-stehende Dauer Gewähr. Die Gewährleistungsan-sprüche von Nichtverbrauchern gegen uns verjäh-ren 2 (zwei) Jahre nach Ablieferung der Ware. (8) Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die durch natürliche Abnutzung, falsche Bedienung, unsorgfältige Behandlung, ungeeignete oder un-sachgemäße Verwendung oder natürlichen Ver-schleiß entstehen oder entstanden sind. (9) Nimmt ein Kunde uns unberechtigt auf Gewährleis-tung in Anspruch, so hat er uns alle in diesem Zu-sammenhang mit der Überprüfung der Ware ent-stehenden Kosten zu ersetzen, sofern er unsere In-anspruchnahme zu vertreten hat. 9. Haftung (1) Wir haften unabhängig von den vorstehenden und nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schä-den an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtver-letzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, un-seren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfül-lungsgehilfen beruhen, haften wir nach den ge-setzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich ge-handelt haben. In dem Umfang, in dem wir be-züglich der Ware oder Teile derselben eine Be-schaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie ab-gegeben aben, haften wir auch im Rahmen die-ser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware ein-treten, haften wir nur dann, wenn das Risiko ei-nes solchen Schadens ersichtlich von der Be-schaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist. (2) Wir haften auch für Schäden, die wir durch ein-fache fahrlässige Verletzung solcher vertragli-chen Verpflichtungen verursachen, deren Erfül-lung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf de-ren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. (3) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten An-spruchs ausgeschlossen, dies gilt insbesondere auch für deliktische oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mit-arbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. (4) Schadenersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren 1 Jahr ab Übergabe/ab Lieferung der Ware. Wenn wir, unsere gesetzli-chen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen Verletzun-gen des Lebens, des Körpers oder der Gesund-heit verschuldet haben, oder wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahr-lässig gehandelt haben, oder wenn unsere einfa-chen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich gehandelt haben, gelten für die Schadensersatzansprüche des Kunden die gesetzlichen Verjährungsfristen. 10. Eigentumsvorbehalt (1) Wir behalten uns das Eigentum an den Lieferge-genständen bis zur Erfüllung aller Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die uns gegen den Kunden jetzt oder zukünftig zustehen, vor. Der Kunde ist ver-pflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behan-deln und auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Im Fall des vertragswidrigen Verhal-tens des Kunden, z. B. Zahlungsverzug, haben wir nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Wir sind berech-tigt, die Vorbehaltsware nach der Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Be-trages für die Verwertungskosten ist der Verwer-tungserlös mit den uns vom Kunden geschuldeten Beträgen zu verrechnen. (2) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware ord-nungsgemäß im Geschäftsverkehr zu veräußern und/oder zu verwerten, solange er nicht in Zah-lungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungs-übereignungen sind unzulässig. Die aus dem Wei-terverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (ein-schließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kon-tokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungs-halber in vollem Umfang an uns ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuzie-hen. Der Widerruf dieser Einzugsermächtigung ist zulässig, wenn sich der Kunde in Zahlungsverzug befindet. Zur Abtretung dieser Forderung ist der Kunde auch nicht zum Zwecke des Forderungsein-zuges im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Faktors begründet, die Gegenleistung in Höhe der Forde-rung solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen von uns gegen den Kunden be-stehen. (3) Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbe-haltsware durch den Kunden wird in jedem Falle für uns vorgenommen. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltswa-re (Rechnungsendbetrag inklusive USt.) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. (4) Für die durch Verarbeitung entstehende neue Sa-che gilt das gleiche wie für die Vorbehaltsware. Im Falle der untrennbaren Vermischung der Vorbe-haltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sa-chen erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive USt.) zu den ande-ren vermischten Sachen im Zeitpunkt der Vermi-schung. Ist die Sache des Kunden infolge der Vermi-schung als Hauptsache anzusehen, sind der Kunde und wir uns einig, dass der Kunde uns an-teilsmäßig Miteigentum an dieser Sache über-trägt; die Übertragung nehmen wir hiermit an. Das so entstandene Allein- oder Miteigentum an einer Sache verwahrt der Kunde für uns. (5) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentums-rechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusam-menhang entstehenden gerichtlichen oder au-ßergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hier-für der Kunde. (6) Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Si-cherheiten insoweit freizugeben, als der realisier-bare Wert dieser Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 Prozent übersteigt, wobei uns die Auswahl der freizugebenden Si-cherheiten obliegt. 11. Geheimhaltung, Datenschutz (1) Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche im Rah-men der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informa-tionen und Betriebsgeheimnissen zeitlich unbe-grenzt vertraulich zu behandeln und nur für Zwe-cke der Durchführung des Vertrages zu verwen-den. (2) Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für Betriebsgeheimnisse, die zur Zeit ihrer Über-mittlung durch den Kunden bereits offenkundig oder allgemein bekannt waren. (3) Die vom Kunden übermittelten personenbezoge-nen Daten erheben, verarbeiten, nutzen und speichern wir entsprechend der jeweiligen ge-setzlichen Datenschutzbestimmungen zum Zwe-cke der Durchführung des Vertrages sowie zur Wahrung berechtigter Interessen. In unserer Datenschutzerklärung, welche unter: http://metan.de/index.php?cnt=datenschutz jederzeit abgerufen oder auf Verlangen übermittelt werden kann, sind weitere Informationen über Art und Nut-zung der erhobenen personenbezogenen Daten ein-schließlich der Rechte des Kunden zu finden. 12. Schlussbestimmungen (1) Alle Vereinbarungen, gleich ob sie bei oder nach Vertragsschluss getroffen werden, bedürfen der Schriftform. Mündliche Erklärungen unseres Per-sonals sind nur dann verbindlich, wenn Sie schrift-lich von uns bestätigt werden. (2) Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesre-publik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Die Vertragssprache ist Deutsch. (3) Erfüllungsort für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche ist unser Firmensitz. (4) Gerichtsstand für alle sich zwischen uns und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten im Zusammen-hang mit den zwischen uns und ihm geschlosse-nen Verträgen ist unser Firmensitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohn- und/oder Firmensitz zu verklagen. METAN Solutions GmbH & Co. KG Hermannsdorfer Weg 6/7 09468 Tannenberg/Sa. Stand: März 2022

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